
Entscheidest Du Dich für mich und meine Praxis, schließen wir und Dein Erziehungsberechtigter, in der ersten Stunde einen Vertrag ab. In diesem Vertrag geht es unter anderem um die Kostenübernahme meiner Leistung.

Nicht mehr möglich: Gesetzlich versichert
Seit dem 01.03.2025 biete ich meine therapeutischen Leistungen ausschließlich im Privat- und Beihilfeverfahren an. Das bedeutet, dass meine Sitzungen nicht mehr über das Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können.
Privatversicherte und Beihilfe
- Die Kosten einer Behandlung orientieren sich an dem 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
- Jede private Krankenkasse / Beihilfe hat unterschiedliche Regelungen. Teilweise kommt es zu einer vollständigen Kostenübernahme. Jedoch gibt es je nach Vertrag auch den Fall, dass nur Anteile der Psychotherapie übernommen werden.
- Meistens wird nach wenigen Stunden bereits ein Bericht an den Gutachter verlangt, der entscheidet, ob die Therapie genehmigt wird. Falls Deine private Krankenkasse also ein Gutachterverfahren verlangt, lasse Dir die Bedingungen hierfür vorab aushändigen, damit ich diese inhaltlichen Anforderungen im Vorgehen bei der Diagnostik mit berücksichtigen kann und auch den zeitlichen Aufwand zum Erstellen dieses Gutachtens besser einplanen kann.
Empfehlung: Vor dem Erstkontakt bei mir in der Praxis bitte die private Krankenkasse / Beihilfe informieren und einen Überblick über die geltenden Vertragsbedingungen einholen, damit Du die Kosten nicht selber tragen musst.
Selbstzahler
- Auch hier orientieren sich die Kosten an dem 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
- Bei dieser Variante wird Deine Krankenkasse nicht über die Sitzungen informiert und Du zahlst die Rechnungen selber.

Adresse
Im Rapsfeld 99
41844 Wegberg
Telefonnummer
0163 / 18 15 118
E-Mail-Adresse
Kontakt@Decker-Psychotherapie.de
Zuständigkeit im Notfall
Im Krisenfall (zum Beispiel bei akuter Suizidalität) wende Dich bitte an Deinen Kinder-/ Hausarzt oder an die zuständige pflichtversorgende psychiatrische Klinik: LVR-Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Viersen unter der Telefonnummer: 02162 / 9631.
In akut lebensbedrohlichen Notfällen wende Dich unter der Telefonnummer: 112 direkt an den Rettungsdienst.